Beratung & Anfragen unter 0831 697 19 50, per Kontaktformular oder an info@winhotel-cdsoft.de.
Gesetzestext § 131 b der BAO
Vom Gesetz betroffen sind alle Unternehmen, deren Umsätze überwiegend als Bareinnahmen getätigt werden, also mehr als 50% und zwar quantitativ gesehen.
Ministerrat beschließt Erleichterungen zur Registrierkassenpflicht:
Der Ministerrat hat heute einige Erleichterungen zur Registrierkassenpflicht, vor allem für gemeinnützigen
Vereine, Vereinsfeste und Umsätzen im Freien beschlossen.
Die Eckpunkte der Erleichterungen sind:
Belegerteilungspflicht
Diese gilt für jeden, außer es ist unzumutbar. Dem Gast/Kunde muss der Beleg ausgehändigt werden und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitnehmen.
Anschaffung neuer Registrierkassen
Wenn bestehende Registrierkassen nicht umgerüstet werden können, gibt es die Möglichkeit einer
vorzeitigen Afa von bis zu € 2.000. Förderung der Anschaffungsprämie von € 200 kann beantragt
werden.
Auszug zu den Bestimmungen -> Link zum PDF
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Firma CDSoft GmbH kann und darf mit diesen Informationen keine steuer- und / oder rechtsberatende Funktion übernehmen. Bitte stimmen Sie sich unbedingt mit Ihrem Steuerberater und / oder Rechtsanwalt ab. Für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben bzw. der Schlussfolgerungen kann keine Gewähr übernommen werden. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen.